ANDREAS WILLENBERG
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht

Nach dem Abitur an der John-F.-Kennedy-Schule Berlin Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin.

Seit 1987 Rechtsanwalt in Berlin, 1996 Bestellung zum Notar und seit 1998 Fachanwalt für Familienrecht.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), des Deutschen Familiengerichtstages sowie langjähriges Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Berlin für die Zulassung von Fachanwälten/innen für Familienrecht.