FAMILIENRECHT, SCHEIDUNG, UNTERHALT, SORGERECHT

ERBRECHT, TESTAMENTE, NACHFOLGEPLANUNG, STIFTUNGEN, PFLICHTTEIL


GRUNDSTÜCKS- UND MIETRECHT


HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT


VERKEHRS- UND VERSICHERUNGSRECHT


ARBEITSRECHT

Unsere Kanzlei befasst sich insbesondere mit Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Stiftungsrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Grundstücksrecht und dem Verkehrs- und Versicherungsrecht. Zu unseren Mandanten zählen sowohl mittelständische Wirtschaftsunternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch Familien und Privatpersonen.

Im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit haben sich besondere inhaltliche Schwerpunkte herausgebildet. Wir vertreten zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, des Handwerks, der Bau- und Grundstückswirtschaft einschließlich Geschäfts- und Wohnungsmiete, des Groß- und Einzelhandels, der Versicherungswirtschaft, des Betriebs von Seniorenheimen, des Pferdesports sowie der landwirtschaftlichen Pferdehaltung und –zucht. Mit den jeweiligen branchenspezifischen Sach- und Rechtsfragen sind wir in besonderem Maße vertraut.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Hierbei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sodass wir über Perspektiven aus beiden Richtungen verfügen, die für eine erfolgreiche Mandatsführung unerlässlich sind. Mit den Besonderheiten arbeitsgerichtlicher Verfahren sind wir bestens vertraut.

Wir betreuen sowohl Stiftungsgründungen als auch durch unsere Mandanten bereits gegründete Stiftungen und Vereine. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke.

Im erbrechtlichen Bereich verfügen wir über fundierte Erfahrungen in der Unternehmensfortführung und Vermögensverwaltung als Testamentsvollstrecker auch für noch minderjährige Erben. Im Rahmen der erb- und familienrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkte erarbeiten wir Erb- und sonstige Nachfolgeregelungen einschließlich der rechtlichen Strukturierung familiengebundener Vermögen und deren Verwaltung.

Familienrechtlich beraten und begleiten wir unsere Mandanten in Scheidungsverfahren einschließlich des Zugewinnausgleichs und sonstiger Vermögensauseinandersetzungen, in Unterhaltsfragen und Sorgerechtsangelegenheiten.Selbstverständlich gilt dies auch für Mandate im Zusammenhang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

In verkehrs- und versicherungsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer im Haftpflicht- ebenso wie im Personen- und Sachversicherungsrecht.